Ausbildung

Berufsziel Werklehrerin und Werklehrer?
Eine Ausbildung mit Abschluss als Werklehrperson existiert in der Schweiz seit 2002 nicht mehr. Mit der Abschaffung der Monofachlehrpersonen auf Volksschulstufe anfangs der 2000er-Jahre sind die entsprechenden Ausbildungsgänge verschwunden. Die Ausbildung zur Volksschul-Lehrperson umfasst heute zwingend ein Portfolio von mehreren Unterrichtsfächern.

Auch die Fachbezeichnung verändert sich: Was je nach Kanton Werken, Werken nichttextil, Handarbeit etc. bezeichnet wurde, heisst seit der Einführung des Lehrplans 21 Technisches und Textiles Gestalten (TTG).

Die Vermittlung von Design, Gestaltung, Technik oder Kultur findet nicht nur in Schulen statt. Fachpersonen arbeiten ebenso in vor- und ausserschulischen Bereichen, in der Heilpädagogik, in sozialen und soziokulturellen Institutionen, in der beruflichen Weiterbildung oder im Kurswesen. Je nach angestrebtem Tätigkeitsfeld bieten sich unterschiedliche Ausbildungswege an.

  • TTG an der Volksschule unterrichten:
    Studium an einer Pädagogischen Hochschule
    Um Technisches und Textiles Gestalten an einer Primar- oder Sekundarschule zu unterrichten, ist grundsätzlich ein Abschluss einer pädagogischen Hochschule als Primar- oder Sek I-Lehrperson mit entsprechendem Fächerprofil erforderlich.
    Ausbildungswege, Zulassung (Quereinstieg via Berufstätigkeit, Anschluss an nicht-pädagogischen Fachbachelor oder an einen Bachelor in Art Education etc.) und mögliche Fächerkombinationen varieren dabei je nach Hochschule; die Details werden auf den Webseiten der einzelnen Institutionen kommuniziert.
    In der Deutschschweiz werden an 12 Pädagogischen Hochschulen Studiengänge angeboten. Eine vollständige Liste der Hochschulen findet sich auf der Website berufsberatung.ch
  • Studium an einer Kunsthochschule: Vermittlung von Kunst und Design/Art Education
    Auf Bachelorstufe führen Vermittlungsstudiengänge an Schweizer Kunsthochschulen nicht zu einer Lehrbefähigung; sie bereiten je nach Schwerpunkt auf ausserschulische Berufsfelder sowie auf Masterstudiengänge vor.
    Die Masterstudiengänge führen in der Regel zu einer Lehrbefähigung für Maturitätsschulen.
    • Zürcher Hochschule der Künste
      BA/MA Art Education
      Das Bachelor-Studium in Art Education bereitet sowohl auf eine spätere Lehrtätigkeit im schulischen Bereich als auch auf gestalterisch-vermittelnde Tätigkeiten im ausserschulischen oder nichtformalen Bildungsbereich vor.
      Studierende setzen dabei individuelle Schwerpunkte: Wer den Weg in die Schule anstrebt, kann sich gezielt auf die Anforderungen für die Lehre auf Sekundarstufe I oder II vorbereiten. Der anschliessende Master in Art Education mit Major  Kunstpädagogik oder die Fortsetzung des Studiums an einer pädagogischen Hochschule befähigen zum Unterrichten mit Lehrdiplom.
    • Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW, Basel
      Lehrberufe für Gestaltung und Kunst
      BA/ MA in Vermittlung von Kunst und Design
      Der Bachelor-Abschluss des Studienganges BA Vermittlung von Kunst und Design befähigt zu einer beruflichen Tätigkeit im Feld der Soziokultur ebenso wie in Ausstellungskontexten, Off-Spaces, der offenen Jugendarbeit oder im Kurswesen.
      Der Abschluss des Masters in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule FHNW befähigt zur Lehrtätigkeit auf der Sekundarstufe II, zur Vermittlungstätigkeit in Kunst- Kultur- und Gestaltungsinstitutionen und zu forschungsorientierten weiterführenden, Qualifikationsarbeiten.
    • Hochschule für Gestaltung und Kunst Bern
      BA Vermittlung in Kunst und Design / MA Art Education
      Der Bachelorstudiengang qualifiziert für ein anschliessendes Masterstudium in Art Education. Der Master “mit Lehrbefähigung SekII” resultiert in einem Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Bildnerisches Gestalten. Der Master Art Education mit Schwerpunkt Kunst- und Kulturvermittlung qualifiziert zur Vermittlung von Kunst und Design in unterschiedlichen institutionellen Zusammenhängen.
    • Hochschule Luzern
      BA Kunst und Vermittlung
      Das Bachelor-Studium befähigt dazu, als Künstler/in oder im Künstlerkollektiv selbständig und eigeninitiativ tätig zu sein oder in Museen und anderen kulturellen Institutionen zu arbeiten und qualifiziert für einen Master of Arts in Fine Arts. Der Major Art Teaching führt zur Lehrberechtigung für Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen.